Ferienhaus Gottbehüt
Ferienhaus
ab 58,00 EUR
Oberweid
Ferienhaus Gottbehüt mit Garten und Sitzecke
Ferienhaus Gottbehüt Eingangsbereich
Ferienhaus mit Garten
Ferienhaus mit Garten
Blick vom Staufelsberg
Blick zum Staufelsberg
Blick auf Oberweid und das Weidbachtal
Sonnenuntergang in der Rhön
Ausichtsplattform NOHAS SEGEL auf unserem Hausberg, dem Ellenbogen
Ausichtsplattform NOHAS mit Rutsche
Herbstwanderung in der Rhön
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Mietbedingungen 1. Vertragsgegenstand Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen. Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. 2. Mietdauer Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu klären 3. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: ab Buchungsdatum ist eine Stornierung kostenfrei ab 14 Tage vor Reiseantritt 30 % ab 7 Tage vor Reiseantritt, 50 % Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen. 4. Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. 6. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. 7. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.) 8. Tierhaltung Mitgebrachte Hunde sind nur unter Aufsicht im Gebäude zu halten. Der Mieter bring alle für die Tierhaltung notwendigen Gegenstände mit ( Decken .. ect) und sorgt dafür, das durch das Tier keine Schäden in der Wohnung entstehen. 9. Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 10. Hausordnung Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht gestattet. Das Feriehaus ist in einem sauberen Zustand ( Besenrein ) zu verlassen. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen Wohnsitz hat. Herbststimmung
Kleiner Wasserfall am Basaltsee
Kleiner Wasserlauf im Biosphärenreservat
Kleines Wasser am Wanderweg
Ferienhaus Gottbehüt mit Garten und Sitzecke
Ferienhaus Gottbehüt Eingangsbereich
Ferienhaus mit Garten
Ferienhaus mit Garten
Blick vom Staufelsberg
Blick zum Staufelsberg
Blick auf Oberweid und das Weidbachtal
Sonnenuntergang in der Rhön
Ausichtsplattform NOHAS SEGEL auf unserem Hausberg, dem Ellenbogen
Ausichtsplattform NOHAS mit Rutsche
Herbstwanderung in der Rhön
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Mietbedingungen 1. Vertragsgegenstand Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen. Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. 2. Mietdauer Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu klären 3. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: ab Buchungsdatum ist eine Stornierung kostenfrei ab 14 Tage vor Reiseantritt 30 % ab 7 Tage vor Reiseantritt, 50 % Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen. 4. Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. 6. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. 7. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.) 8. Tierhaltung Mitgebrachte Hunde sind nur unter Aufsicht im Gebäude zu halten. Der Mieter bring alle für die Tierhaltung notwendigen Gegenstände mit ( Decken .. ect) und sorgt dafür, das durch das Tier keine Schäden in der Wohnung entstehen. 9. Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 10. Hausordnung Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht gestattet. Das Feriehaus ist in einem sauberen Zustand ( Besenrein ) zu verlassen. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen Wohnsitz hat. Herbststimmung
Kleiner Wasserfall am Basaltsee
Kleiner Wasserlauf im Biosphärenreservat
Kleines Wasser am Wanderweg
Beschreibung
Der Ort Oberweid liegt im oberen Talschluss des Weidbaches in einer Landschaft, die zu jeder Jahreszeit Ihren ganz besonderen Reiz hat. Die Berge ringsum bilden eine malerische Kulisse und halten gleichzeitig stürmische Winde und raues Wetter fern, so dass dieses Tal ein angenehmes Klima besitzt.
Das Ferienhaus befindet sich in ruhiger und sonniger Lage am Ortsrand und kann für Sie Ausgangspunkt vieler schöner Wanderungen in die herrliche Natur sein.
Hinweis Mitnahme zu Haustieren:
- nur Hunde, max. 2,
- kostenpflichtig, pro Tier und Tag 5,00 €
Die Gebühr(en) sind im Buchungsverlauf angegeben. Sollten optionale/ zu buchbare Leistungen auf einem Buchungsportal nicht im Gesamtreisepreis einberechnet werden können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie im Bemerkungsfeld angeben, dass Sie mit Hund (Anzahl) anreisen werden oder zeitnah den Vermieter persönlich informieren.
Dies bezieht sich auch auf die weiteren angegebenen zu buchbaren Leistungen! Wir werden Ihnen nach der Buchung eine entsprechend angepasste Buchungsbestätigung zusenden.
!!! Hinweis zu dem Portal Fewo-direkt: auf diesem Portal wird nur 1x die Haustiergebühr in den Gesamtpreis einberechnet. Das bedeutet, dass wenn Sie mit einem 2. Hund anreisen möchten, dass der Gastgeber Ihnen nach der Buchung diese Gebühr zusätzlich in Rechnung stellen wird.
Sprachen:deutsch